Vergleichbarkeit der Angebote
Bei einer öffentlichen Ausschreibung ist das Ziel, vergleichbare Angebote einzuholen. Ein Nachverhandeln ist im Gegensatz zur privaten Wirtschaft nicht möglich.
Die funktionale Leistungsbeschreibung ist zusammen mit den Entwurfsplänen die Grundlage für das Angebot des Generalunternehmers. Das Ziel des Bauherrn, ein Bauvorhaben zu einem Festpreis schlüsselfertig erstellen lassen, macht es erforderlich, alle Anforderungen an das Gebäude - sowohl technisch als auch gestalterisch - in der funktionalen Leistungsbeschreibung ausreichend zu definieren. Dabei sollte dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, wirtschaftlich und einfach zu kalkulieren.
Der ausschreibende Architekt sollte wichtige Funktionen und Qualitäten in ihrer Mindestanforderung beschreiben, statt sich in aufwändigen Details und Sonderkonstruktionen zu verlieren. Dort, wo keine besonderen Ansprüche bestehen, sollte auch nichts Besonderes beschrieben werden. Dies ermöglicht dem Bieter eine wirtschaftliche Kalkulation.
← zurück