Vorteil Preissicherheit
Weil zu Beginn der Vertragsbeziehung zwischen Bauherrn und Generalunternehmer ein Festpreis für ein schlüsselfertig erstelltes Gebäude steht, sollte es idealerweise nach der Beauftragung nicht mehr zu bauherrnseitigen Änderungswünschen kommen. Nachträgliche Änderungen der Planung bzw. Anforderungen und Qualitäten nach Auftragsvergabe führen grundsätzlich zu Mehrkostenansprüchen des Generalunternehmers.
Hier gilt es auch zu bedenken, dass der Generalunternehmer in der Regel Zuschläge auf Subunternehmer- und Lieferleistungen berechnet.
Andererseits kann eine vom Generalunternehmer vorgeschlagene Änderung sowohl einfacher und besser in der Ausführung als auch preisgünstiger sein. Es ist durchaus verhandelbar, dass der Generalunternehmer dem Bauherrn für die Zustimmung zu einer geänderten Ausführung ein Minderpreisangebot macht.
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